Bestattungswesen allgemein

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten von Erd- oder Feuerbestattung in der Schweiz. Zu beachten ist, dass die öffentlichen Friedhöfe heute vorwiegend religionsneutral sind.

Wichtig zu wissen ist, dass Kinder unter dem Gestationsalter von 22 Wochen je nach Kanton oder Gemeinde eingeschränkte Möglichkeiten haben.

Erdbestattung:

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg, meist aus Holz. Die Ruhezeiten sind unterschiedlich, meistens aber 20–25 Jahre.

Viele Friedhöfe verfügen über spezielle Areale für die Kinder.

  • Reihengrab

  • Familiengrab

  • Gemeinschaftsgrab

Feuerbestattung:

Eine Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen in einem Holzsarg. Die Asche muss in der Schweiz nicht zwingend auf dem Friedhof bestattet werden, sondern kann auch nach Hause genommen oder in der Natur verstreut werden (örtliche Regelungen sind zu beachten). Als Aufbewahrungsbehälter dient eine Urne. Urnen können auch in einem bestehenden Erdgrab beigesetzt werden, was dann sinnvoll ist, wenn kein Familiengrab besteht, aber Familienangehörige doch im gleichen Grab beigesetzt werden sollen.

  • Reihengrab

  • Gemeinschaftsgrab

  • Urnen-Wiesengrab

  • Urnenwand

  • Friedwald (sogenannte Baumbestattung, oft ist eine Namensnennung nicht möglich)

  • Bestattung in Gewässern (Bewilligung nötig)

  • Diamantbestattung (durch ein aufwendiges Verfahren wird aus der Asche ein Diamant hergestellt)

(Informationen aus dem Buch «Krankheit & Tod in den Religionen», Ch. P. Baumann, Seite 38–40)


Bestattungswesen im Islam:

In der Regel steht einer zeitnahen Beerdigung nichts im Wege. Jedoch müssen Sie bedenken, dass gerade an schweizerischen Feiertagen und am Wochenende etwas mehr Zeit benötigt wird, da nicht alle notwendigen Ämter an diesen Tagen erreichbar sind. Die muslimischen SeelsorgerInnen und BestatterInnen stehen Ihnen jedoch Tag und Nacht zur Verfügung, sie werden Sie in Ihren Anliegen beraten. Je nach Kanton und Gemeinde gibt es muslimische Grabstätten.

Es freut uns, dass uns die Nachricht erreicht hat, dass per 1. August 2019 eine muslimische Kindergrabstätte im Friedhof Witikon eingerichtet wurde. Es ist jedoch auch möglich, dass Ihr verstorbenes Kind auf dem Friedhof Ihrer Wahl nach muslimischer Norm beerdigt wird. Äussern Sie den Wunsch gegenüber den Bestattungsbeamten, diese beraten Sie gerne.

Muslimische Seelsorger und Seelsorgerinnen:

Wenn es um eine Überführung in Ihr Herkunftsland geht, hilft Ihnen das muslimische Bestattungsteam gerne.

Bestattungswesen im Judentum:

In der Regel steht einer zeitnahen Beerdigung nichts im Wege. Jedoch müssen Sie bedenken, dass gerade an schweizerischen Feiertagen und am Wochenende etwas mehr Zeit benötigt wird, da nicht alle notwendige Ämter an diesen Tagen erreichbar sind. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf dürfen Sie sich gerne unter folgendem Link melden:

Bestattungswesen im Buddhismus:

Laut Empfehlungen der Schweizerischen Buddhistischen Union sollen dem üblichen Bestatter die Wünsche geäussert werden. Adressen für Zeremonien und Sterbebegleitung finden Sie je nach Region und Herkunft unter folgendem Link:

  • https://www.sbu.net/ (Unter «Angebote» / «Sterben und Tod» ist ein Flyer «Spitäler» zu finden. Da diese Seite demnächst aktualisiert wird, wurden wir gebeten, nicht direkt den Flyer zu verlinken).


Unsere Empfehlung:

  • Das Bestattungsinstitut Ihrer Gemeinde kann über genauere Möglichkeiten informieren. Fragen Sie nach!

  • Sie haben eine spezielle Idee? Gerade bei Kindern wird vieles versucht, um Wünsche zu ermöglichen. Sprechen Sie mit dem Bestattungsamt oder der Seelsorgerin und dem Seelsorger darüber!



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